Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Leißner IT-Betreuung, Nicolai Leißner, Eulenweg 6, 53909 Zülpich, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden über IT-Betreuung, Managed Services, Support, Fernwartung, Werkstattleistungen, Ankauf, Datenlöschung sowie damit verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde.
2. Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme eines Angebots, durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, projektbezogene Leistungsbeschreibungen oder gesonderte Vereinbarungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Soweit Drittleistungen, Fremdprodukte, Softwarelizenzen oder Dienste Dritter Bestandteil der Leistung sind, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer in zumutbarem Umfang bei der Leistungserbringung. Hierzu gehört insbesondere, dass erforderliche Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben, Testmöglichkeiten und technische Voraussetzungen rechtzeitig bereitgestellt werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Geräte, Zugänge und Informationen richtig, vollständig und rechtlich zulässig sind.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die dadurch entstehen, dass Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig erfüllt werden, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Dadurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.
4. Fernwartung, Vor-Ort-Termine und Leistungserbringung
Leistungen können – je nach Vereinbarung – per Fernwartung, telefonisch, per E-Mail, in der Werkstatt oder vor Ort beim Kunden erbracht werden.
Für Fernwartungsleistungen stellt der Kunde die technischen Voraussetzungen, insbesondere eine funktionierende Internetverbindung, die erforderlichen Zugriffsrechte und eine geeignete Erreichbarkeit des Systems, sicher.
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfällen von Telekommunikations- oder Energieversorgung, fehlender Mitwirkung des Kunden, Lieferstörungen von Vorlieferanten oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern sich angemessen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Leistungen nach Zeitaufwand werden auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze oder Vergütungssätze abgerechnet. Reisezeiten, Fahrtkosten, Versandkosten, Auslagen, Fremdleistungen und Material können gesondert berechnet werden, sofern dies vereinbart oder üblich ist.
Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Hardware, Werkstatt und Ankauf
Bei Werkstattleistungen, Prüfungen, Instandsetzungen, Aufrüstungen oder technischer Aufbereitung erfolgt die Leistung auf Grundlage des erkennbaren Zustands des Geräts sowie der vereinbarten Arbeiten. Verdeckte Mängel, Vorschäden oder wirtschaftlich nicht sinnvolle Reparaturen können nachträglich zu Mehraufwand oder zur Anpassung der Leistungsdurchführung führen.
Soweit Hardware geliefert wird, bleiben gelieferte Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Beim Ankauf gebrauchter Hardware erfolgt eine Bewertung nach äußerem Zustand, Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit und wirtschaftlicher Verwertbarkeit. Vorläufig genannte Werte oder Preise stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Prüfung.
Der Kunde versichert beim Ankauf, dass er zur Veräußerung der übergebenen Geräte berechtigt ist und dass Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen.
7. Daten, Datensicherung und Datenlöschung
Der Kunde ist verpflichtet, vor Eingriffen an Systemen, Geräten oder Datenträgern eine angemessene und aktuelle Datensicherung durchzuführen, sofern nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch den Auftragnehmer vereinbart wurde.
Soweit Datenlöschung vereinbart ist, erfolgt diese nach dem jeweils vereinbarten Umfang und Verfahren. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer keine Archivierung, Wiederherstellung oder dauerhafte Vorhaltung von Kundendaten.
Vor Übergabe von Geräten zum Ankauf, zur Werkstatt oder zur Entsorgung liegt es in der Verantwortung des Kunden, nicht mehr benötigte Daten zu sichern und – soweit gewünscht – eine gesonderte Datenlöschung zu beauftragen.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhält und eine Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
8. Abnahme und Mängel
Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, kann der Auftragnehmer nach Fertigstellung die Abnahme verlangen. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Leistungsanzeige keine Abnahme und werden auch keine wesentlichen Mängel mitgeteilt, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder die Abnahme aus einem anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Grund unterbleibt.
Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. Bei kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bei berechtigten Mängeln ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – vom Vertrag zurücktreten.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
Hiervon ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
11. Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
Soweit wiederkehrende Leistungen, laufende Betreuung oder Managed Services vereinbart sind, ergeben sich Laufzeit, Kündigungsfristen und Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13. Stand
Stand: April 2026